Vorteile Fremdüberwachung

ÜA-Zeichen = CE-Zeichen

Bauprodukte –die aus dem Ausland „mitgebracht“ werden, verfügen in den meisten Fällen nicht über das CE-Zeichen und sind somit nach der Bauproduktenverordnung in Österreich nicht zugelassen.

Die seit 1.7. bundesweit gültige, einheitliche Bauproduktenverordnung sorgt für mehr Sicherheit für den Bauherrn – ähnlich wie das „Pickerl“ beim Auto. Und es gibt noch eine Parallele: Im Fall des Falles sind nämlich Gebäude, die mit mangelhaften Baustoffen errichtet wurden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Da kann „billig“ dann ganz rasch recht kostspielig werden.

HFA-Prüfzeichen

Auch dieses Prüfzeichen besitzen wir ebenfalls.

Hier der Link zur vollständigen Beschreibung des Prüfzeichens.